FIS- Regeln und SKUS- Richtlinien




FIS-Regeln
SKUS-Richtlinien

   
  FIS Internationaler Skiverband
  Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder (Fassung 2002)
   
  1   Rücksichtnahme auf die andern Skifahrer und Snowboarder
      Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 
       
  2   Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
      Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 
       
  3   Wahl der Fahrspur
      Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 
       
  4   Überholen
      Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 
       
  5   Einfahren,  Anfahren und hangaufwärts Fahren
      Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren,  nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.  
       
  6   Anhalten
      Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
       
  7   Aufstieg und Abstieg
      Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 
       
  8   Beachten der Zeichen
      Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. 
       
  9   Hilfeleistung
      Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. 
       
  10   Ausweispflicht
      Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. 
       
       
      Vom 43. Internationalen Ski-Kongress in Protoroz (SLO) am 7. Juni 2002 genehmigt.
       
       
 

SKUS

 

Richtlinien für Skifahrer und Snowboarder, Ausgabe 2010

       
 

PDF- Datei (213KB)

 

 

 

 

  Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportabfahrten, Ausgabe 2010
       
 

PDF- Datei (109KB)