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Die
SKUS wurde 1960 gegründet und am 15. November 1989 als gemeinnützige
Stiftung mit Sitz in Bern reorganisiert.
Die Neufassung der Stiftungsurkunde sowie das Reglement vom
20. November 2002 wurden mit
Verfügung des Eidgenössischen Departements des Innern vom 24. Januar
2003
genehmigt.
Stifter
der Schweizerischen
Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten SKUS sind:
- Schweizerische Beratungsstelle für
Unfallverhütung bfu
- SWISS SNOWSPORTS
- Schweizerischer Skiverband Swiss-Ski
- Seilbahnen Schweiz SBS
- Verband öffentlicher Verkehr VöV
Organe der Stiftung sind:
- Stiftungsrat
- Unfallverhütungskommission SKUS
- Geschäftsstelle
- Revisionsstelle
Ziel
der SKUS ist die Unfallverhütung
auf Schneesportabfahrten, Langlaufloipen und Skiwanderwegen.
Bundesgerichtliche Anerkennung
Bundesgerichtliche Anerkennung der
SKUS-Richtlinien im Jahr 1991
- für Anlage und Unterhalt von
Skiabfahrten
- für das Verhalten der Skifahrer und
Snowboarder
BGE 117 IV 417:
Die Richtlinien der SKUS sind keine
Rechtsnormen, sondern, gleich wie die FIS-Regeln (hiezu BGE 106 IV 352)
an die Skifahrer und Snowboarder gerichtete Verhaltensempfehlungen, wobei grundsätzlich
nichts im Wege stehe, sie als Massstab für die im Schneesport
üblicherweise zu beachtende Sorgfalt heranzuziehen.
Weil in der SKUS alle am Skifahren und
Snowboarden interessierten Kreise und Organisationen vertreten sind,
geniesst sie neben der formalen Autorität insbesondere auch das
erforderliche Fachwissen, um allgemein verbindliche Richtlinien zu
erlassen.
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